Mein Dienstleistungsangebot:
Als Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke erstelle ich
- Verkehrswertgutachten nach §194 Baugesetzbuch (BauGB)
- Marktwerteinschätzungen (sog. "Kurzgutachten")
für unbebaute Grundstücke, Einfamilienhäuser (freistehend/Doppelhaushälfte/Reihenhaus), Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Wohn- und Geschäftshäuser und gewerbliche Immobilien (jeweils inkl. aller Nebengebäude).
Als Immobilienberater unterstütze ich Sie auch bei allen anderen immobilien- und wohnungswirtschaftlichen Fragen.
Gerne beantworte ich alle Fragen zu meiner Arbeitsweise und zu erwartenden Kosten in einem persönlichen Gespräch.
Verkehrswertgutachten
nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB)
Es gibt unterschiedlichste Anlässe und Ereignisse, bei denen ein umfangreiches (und gerichtsfestes) Gutachten nach § 194 BauGB benötigt wird, z.B.:
- Kauf-/Verkaufentscheidungen
- Erbschaftsangelegenheiten
- Ehescheidungen
- Zwangsversteigerungen
- Steuerangelegenheiten
- Kreditentscheidungen
- Vermögensumschreibungen
Marktwerteinschätzungen
Eine Marktwerteinschätzung wird oft auch als "Kurzgutachten" bezeichnet. Sie reicht immer dann aus, wenn man zügig in kürzerer Form eine dennoch fundierte Orientierungsgröße als Entscheidungs- oder Begründungshilfe benötigt.
Die Anlässe ähneln natürlich denen der Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.
Immobilienberatung
Ob als Eigentümer oder Käufer, ob als Vermieter oder Mieter - es können immer Fragen und Probleme enstehen, bei deren Lösung ich Ihnen gerne helfe.